Die Reklamationsordnung

Die Reklamationsordnung des Online-Shops Beamer-Parts.de.

  1. Allgemeine Bestimmungen und Begriffsbestimmungen

    1. Diese Reklamationsordnung wurde nach der Bestimmung dem Ges. Nr. 40/1964 Slg., BGB, Nr. 513/1991 Slg. a Ges. Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzvertrag, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden nur „Gesetz“) bearbeitet und bezieht sich auf Verbrauchsware (im Folgenden nur „Ware“), bei der in der Garantiezeit die Rechte des Käufers der Produkthaftung angewendet werden (im Folgenden nur „Reklamation“).
    2. Der „Verbrauchervertrag“ ist ein Kaufvertrag, Werkvertrag, oder eventuell anderer Vertrag, wenn die Vertragspartnern auf der einen Seite der Verbraucher und auf der anderen Seite der Lieferant sind.
    3. „Der Verkäufer“ ist die Firma Web Retail s.r.o., mit dem Sitz in Husinecká 10, Praha 3 – Žižkov, Identifikationsnummer 28876431, im Handelsregister des Stadtgerichtes in Prag einregistriert. Web Retail s.r.o. ist eine Gesellschaft, die bei der Vertragsschließung und der Vertragserfüllung im Rahmen ihrer geschäftlichen oder anderer unternehmerischen Aktivität verhandelt.
    4. „Der Käufer“ ist ein Kunde unseres Online-Shops. Mit Rücksicht auf geltende rechtliche Regelung unterscheidet sich Käufer, der ein Verbraucher ist und Käufer, der kein Verbraucher ist.
    5. „Der kaufende Verbraucher“ oder nur „Verbraucher“ ist eine Person, die bei der Vertragsschließung und der Vertragserfüllung nicht im Rahmen ihrer geschäftlichen oder anderer unternehmerischen Aktivität verhandelt.
    6. „Der Käufer, der kein Verbraucher ist“, ist ein Unternehmer, der zum Zweck seines Unternehmens die Produkte einkauft oder Dienste benutzt. Dieser Käufer richtet sich nach den Geschäftsbedingungen im Rahmen, in dem sie ihn betreffen, und nach dem Handelsgesetzbuch.
  2. Garantiebedingungen

    1. Wenn die Ware offenkundige Mängel aufweist, d.h. vornehmlich wenn die Ware dem Käufer in einer beschädigten Transportverpackung übergeben wird, ist der Käufer berechtigt, die Ware nicht zu übernehmen. In solchem Fall bleibt der Anspruch des Käufers auf die Gewährung der ordentlichen Erfüllung oder auf Kaufpreisrückzahlung aufrechterhalten. Die Wahl hat der Käufer.
    2. Sollten nach der Warenübernahme durch den Käufer in der Garantiezeit Warenmängel auftreten, kann der Käufer siene berechtigte Reklamation geltend machen.
    3. Die Dauer der Garantiezeit richtet sich nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen, beträgt also 24 Monate, mit nach dem Gesetz bestimmten Ausnahmen. Die Garantiezeit beginnt ab den Tag der Warenübernahme zu laufen.
    4. Die Garantiezeit wird um die Zeit verlängert, die die Ware in der Reparatur war. Im Fall eines Warenaustauschs beginnt neue Garantiezeit zu laufen.
    5. Die Garantie bezieht sich nicht auf Verschleiß der Sache, der mit üblicher Nutzung verursacht wird.
    6. Auf Anfrage des Verbrauchers ist der Verkäufer verpflichtet die Garantie in schriftlicher Form (Garantieschein) zu gewähren. Ermöglicht es der Charakter der Sache, genügt es, statt eines Garantiescheins einen Beleg über den Kauf der Sache (Rechnung) auszuhändigen, der gleiche Angaben wie der Garantieschein beinhalten soll. Der Garantieschein soll Vor- und Zuname des Verkäufers, Identifikationsnummer, Geschäftsadresse beinhalten.
    7. Der Verbraucher ist befugt vom Vertrag in allen durch das Gesetz bestimmten Fällen zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer wirksam vom Zeitpunkt, wenn ihm die Erklärung des Käufers über dem Rücktritt vom Vertrag zugestellt ist und wenn alle erforderliche gesetzliche Bedingungen erfüllt sind. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag, wird der Vertrag aufgelöst und Vertragspartnern sind verpflichtet sich alles zurückzugeben, was sie sich auf seiner Grundlage gewährt haben. Im Fall der Vertragsauflösung aufgrund der aus der Produkthaftung sich ergebenden Rechtsanwendung, gibt der Käufer die Erfüllung zurück, die ihm Verkäufer gewährt hat, nur im Ausmaß, in dem es in der Situation objektiv möglich ist.
    8. Verbraucher hat bei der Inanspruchnahme der Garantie:
      • handelt es sich um einen zu behebenden Mangel, das Recht auf kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Mängelbeseitigung, das Recht auf Austausch fehlerhafter Ware oder fehlerhafter Teile, sollte dies nicht wegen dem Charakter des Mangels unverhältnismäßig sein, und ist solcher Vorgang nicht möglich, das Recht auf einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis oder Rücktritt vom Kaufvertrag
      • handelt es sich um einen nicht zu behebenden Mangel, der der ordnungsgemäßen Verwendung der Ware entgegensteht, das Recht auf Austausch fehlerhafter Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag
      • handelt es sich um zu behebende Mängel, die in größeren Mengen oder wiederholt vorkommen und der ordnungsgemäßen Verwendung der Ware entgegenstehen, das Recht auf Austausch fehlerhafter Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag
      • handelt es sich um nicht zu behebende Mängel und wird Austausch der Sache nicht verlangert, das Recht auf einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis oder Rücktritt vom Kaufvertrag
  3. Reklamationsabwicklung

    1. In dem Fall, dass der Käufer sein Recht zur Mängelbeseitigung der Ware ausübt und im Garantieschein ist zum Zwecke der Garantiereparaturen der Ware ein anderer Unternehmer als der Verkäufer bestimmt, dessen Sitz oder Geschäftsadresse am gleichen Ort wie im Fall des Verkäufers oder am näheren Ort für den Käufer ist, übt der Käufer das Recht auf Garantiereparatur bei dem im Garantieschein gennanten Unternehmer aus. Diese Informationen findet man im Beleg, der den Garantieschein ersetzt.
    2. Die Reklamation einschließlich der Mängelbeseitigung soll ohne unnötigen Verzug erledigt werden, spätestens in 30 Tagen von dem Vorbringen der Reklamation falls der Verkäufer mit dem Käufer nicht anders vereinbart ist. Nach deiser Fristablauf hat der Käufer gleiche Rechte wie bei einem nicht zu behebenden Mangel.
    3. Wenn es notwendig ist, die Ware dem Verkäufer zurückzusenden, soll der Käufer im Eigeninteresse die Ware einschließlich Zubehör in geeignetes und ausreichend bewahrendes Verpackungsmaterial verpacken, das den Ansprüchen des Versands empfindlicher Waren enspricht und soll die Sendung mit entsprechenden Symbolen kennzeichnen.
    4. Der Anspruch auf Inanspruchnahme der Garantie fortfällt im Fall einer laienhaften Montage oder einer laienhaften Inbetriebnahme der Ware, sowie bei laienhafter Handhabung, d.h. vornehmlich durch Gebrauch der Ware in Bedingungen, die durch Verwendung der Ware in den Bedingungen, die mit ihren Parametern den in der Dokumentation angeführten Parametern nicht entsprechen.
    5. Im Fall des Rücktritts vom Kaufvertrag oder Gewährung des Rabatts vom Kaufpreis ist entsprechende Zahlung an den Käufer durch Überweisung auf das Bankkonto zurückgegeben.
  4. Schlussbestimmung

    Dieser Reklamationsordnung tretet am 1.9.2009 in Kraft.

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